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gesellschaftliche Bedeutung

Die gesellschaftliche Konvention sieht den Verbraucher stets als Konsumenten am Ende der Produktionskette von Waren und Dienstleistungen. Der Verbraucher erwirbt ein Produkt und "verbraucht" es dann, um anschliessend ein neues zu beschaffen.

Nach der in der EU gebräuchlichen Definition ist unter Verbraucher jede natürliche Person zu verstehen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

So kann beispielsweise der rechtsanwalt der Briefumschläge kauft, Verbraucher sein, wenn er darin Privatpost verschicken will, aber auch Unternehmer, wenn er die Kuverts für seine Kanzlei verwenden will.Beachtung verdient, dass die Abgrenzung für jedes Geschäft wieder neu erfolgt und sich dabei entscheidend an der inneren Willensrichtung der rechtsgeschäftlich handelnden Person orientiert.

Dem Verbraucherbegriff steht auch teilweise der handelsrechtliche Kaufmannsbegriff gegenüber. Der Gegenbegriff des "Unternehmers" ist weniger deutlich.Die Definition des Verbrauchers ermöglicht, eine Stufung des Schuldnerschutzes vorzunehmen. Der Verbraucher ist im Zivilrecht am weitesten geschützt. Es greifen daher Vorschriften zur besonderen Vertragsgestaltung.

In Österreich ist der terminus technicus für den Verbraucher "Konsument". Dieser ist nach dem Konsumentenschutzgesetz 1979 (KSchG) geschützt (rechtliche details siehe Artikel Konsument).



Siehe auch

Kunde, Verbrauchsgüterkauf, Verbraucherschutz, Konsumentenschutz, Endverbraucher, Konsumsoziologie.



Elektrotechnische Bedeutung

In der Elektrotechnik ist ein elektrischer Verbraucher ein Gerät oder eine Maschine, in dem elektrische Energie in andere Energieformen umgewandelt wird.




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