Beispiele für Teledienste:
Ein Teledienst im Sinne des § 2 Abs. 1 des bundesDeutschen Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz, TDG) ist ein an elek, der für eine in
Teledienste werden häufig mit Mediendiensten verwechselt. Mediendienste richten sich nicht an einen in
Teledienste sind zulasssungs- und anmeldefrei. Es besteht lediglich eine impressumspflicht (§ 6 TDG). Eine Haftung für eigene oder fremde Inhalte kann sich aus §§ 8-11 TDG ergeben. Anforderungen an den Jugendschutz ergeben sich aus dem Jugendmedienschutz-Staatsver (JMStV). Deren Einhaltung wird durch die Landesmedienanstalten, bzw. die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), ggf. auch schon im Vorfeld durch einrichtungen der Freien selbstkon) und das jugendschutz.net gesichert.
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