Eine besondere Form der Sanktionen sind solche, die andere Sanktionen anbahnen (androhen oder verheißen): "soziale Offerten". Man droht, und schon die Drohung schreckt ab; man verspricht, und schon das Versprechen motiviert. Anschließend ist immer noch die Frage, ob man die angebahnte Sanktion auch ausführt: Man hat Schläge angedroht - schlägt man wirklich? Oder: Man hat die Ehe versprochen - heiratet man wirklich?
Dies ist anders als z. B. im Handelsrecht, wo "Offerten" nur positive Sanktionen meinen, nämlich Anerbieten von Ver mit selbstverpflichtendem Charakter, oder in der Be, wo sie Bestandteil der Werbung um Einzelkunden oder allgemein in den Märkten sein können.
Siehe auch: S
Anders als z.B. im S werden hier nicht nur negative (abschreckende, bes), sondern auch positive (ermutigende, belohnende) Sanktionen behandelt. Die gefürchtete Peitsche und das erhoffte Zuckerbrot sind also beides "soziale Sanktionen".
Soziale Sanktionen sind zumal in der Konfliktsoziologie, in der Tauschsoziologie und in der Marktsoziologie ein Mittel, Macht auszuüben.
Als soziale Sanktion wird in etlichen Theorien der Soziologie - sowohl in Ansätzen der Konfliktsoziologie als auch in solchen der System - jede motivierende Einwirkung eines Akteurs auf einen anderen, i.w.S. jede soziale Interaktion (Kommunikation) durch soziales Handeln aufgefasst.
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