Der Mediendienste-Staatsver ersetzt werden.
Er ist in weiten Teilen wortgleich mit dem Gesetz über Teledienste und regelt unter anderem Inhalt des impressums bei geschäftsmäßigen Mediendiensten.
Der Staatsver (kurz Mediendienste-Staatsver, MDStV) ist ein Staatsver zwischen den Deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schafft. Er stellt damit das Äquivalent zum Rundfunkstaatsver für die Mediendienste dar.
- Mediendienstestaatsver in der aktuellen Fassung (in Kraft ge
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